§ 1 Gegenstand der Dienstleistung
Der Klient nimmt beim Coach die Beratungsdienstleistung Coaching in mehreren Coaching- Sitzungen von ca. 60 bis 70 Minuten Dauer in Anspruch. Sofern der Klient nicht selbst Auftraggeber ist, erfolgt die Vereinbarung über die Aufnahme des Coachings in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Auftraggeber, Klient und Coach.
Die Honorierung des Coachings erfolgt durch den Auftraggeber. Siehe hierzu § 5.
§ 2 Ort des Coachings
Die Vertragspartner legen einvernehmlich fest, wo das Coaching stattfindet.
§ 3 Coach: Rechte und Pflichten
§ 4 Auftraggeber und Klient: Rechte und Pflichten
§ 5 Honorar und Rechnungsstellung
Eine Coaching-Sitzung umfasst 50 bis 70 Minuten und wird vom Auftraggeber honoriert.
Folgende Honorareinstufungen sind möglich:
Der Coach erhält als Fahrt-, Spesen- und Zeitkostenentschädigung für Anfahrten zum Ort des Coachings bei Strecken über zehn Kilometern von seinem Sitz eine Kostenpauschale von 1,00 Euro plus MwSt. pro Kilometer pro Sitzung bzw. pro Anfahrt.
E-Mail-Anfragen oder Telefonanfragen des Klienten an den Coach (die inhaltlich Coaching-Themen betreffen) werden entsprechend des Zeitaufwands für die Beantwortung bzw. das Gespräch honoriert. Einfache Terminabsprachen werden hierbei nicht berücksichtigt.
Die Rechnung oder Teilrechnungen kann der Coach schriftlich nach jeder Coaching-Sitzung, nach mehreren Sitzungen oder nach dem Gesamtprozess an den Auftraggeber stellen. Der Auftraggeber begleicht die Rechnung(en) mit einer Zahlfrist von je zehn Tagen. Die pünktliche Vergütung ist auch fällig, sofern das Coaching-Ziel nicht erreicht wurde.
§ 6 Haftungsbegrenzung
Der Coach haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt-Coaching-Prozesses begrenzt.
§ 7 Verschwiegenheit und Datenschutz gegenüber dem Auftraggeber
Der Coach unterliegt der Schweigepflicht. Er behandelt alle Informationen, die er über das Unternehmen vom Auftraggeber/Klient erhält, strikt vertraulich und gibt sie niemals an Dritte weiter.
§ 8 Vertragsdauer und Ausweitung des Geltungsbereichs
Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Coach gilt unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Frist von fünf Werktagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Schriftliche Nebenabreden (z. B. auch per E-Mail) zwischen Klient und Coach bedürfen immer der ausdrücklichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Gerichtsstand ist der Ort, an dem das Coaching stattfindet (nicht der Hauptsitz des Auftraggeber-Unternehmens).