Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Coaching

§ 1 Gegenstand der Dienstleistung

Der Klient nimmt beim Coach die Beratungsdienstleistung Coaching in mehreren Coaching- Sitzungen von ca. 60 bis 70 Minuten Dauer in Anspruch. Sofern der Klient nicht selbst Auftraggeber ist, erfolgt die Vereinbarung über die Aufnahme des Coachings in gegenseitigem Einvernehmen zwischen Auftraggeber, Klient und Coach. 

Die Honorierung des Coachings erfolgt durch den Auftraggeber. Siehe hierzu § 5.

 

§ 2 Ort des Coachings

Die Vertragspartner legen einvernehmlich fest, wo das Coaching stattfindet.

 

§ 3 Coach: Rechte und Pflichten

  1. Persönliche Leistungserbringung: Anica Peukert erbringt die Coaching-Leistung persönlich.
  2. Offenheit: Sie legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren Nutzen oder mögliche Risiken.
  3. Verschwiegenheit: Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Klienten aus den Coaching-Sitzungen.
  4. Der Coach wahrt in seiner Arbeit die Interessen von Auftraggeber und Klienten. Er beeinflusst Auftraggeber oder Klient nicht im Sinne eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.
  5. Der Coach distanziert sich ausdrücklich von Sekten, insbesondere von „Scientology“.

 

§ 4 Auftraggeber und Klient: Rechte und Pflichten

  1. Der Klient ist vor, während und nach dem gesamten Coaching-Prozess für seine Gesundheit selbst verantwortlich.
  2. Der Klient nimmt alle vereinbarten Coaching-Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Er nimmt sich vor und nach den jeweiligen Sitzungen wenigstens 20 Minuten Zeit, um sich von üblichen Verpflichtungen ausreichend innerlich distanzieren zu können. Sofern der Klient verhindert ist, sagt er die Termine wenigstens zwei Tage im Voraus ab. Ansonsten sind 50 Prozent des vereinbarten Honorars ohne Abzug fällig.
  3. Der Klient beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching-Prozess. Der Coach kann nur Veränderungsanregungen und Reflexionsanregungen geben. Dem Klienten ist bewusst, dass er (der Klient) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching erfolgreich sein kann.
  4. Der Auftraggeber gestaltet den Coaching-Prozess in einer Weise mit, dass der Klient jederzeit freiwillig und eigenverantwortlich darüber entscheiden kann, welche Informationen aus den Coaching-Sitzungen er dem Auftraggeber mitteilen möchte.


 § 5 Honorar und Rechnungsstellung

Eine Coaching-Sitzung umfasst 50 bis 70 Minuten und wird vom Auftraggeber honoriert.

 

Folgende Honorareinstufungen sind möglich: 

  • Privat-Coaching – Personal Coaching und Business Coaching von Privatpersonen: 100 Euro plus MwSt.
  • Business Coaching – Coaching in öffentlichen Verwaltungen, Non-Profit-Organisationen und kleinen Mittelstandsunternehmen im Landkreis: 120 Euro plus MwSt.
  • Business Coaching – Coaching in Wirtschaftsunternehmen oder (Business-/Privat-) Coaching von Unternehmern bzw. hochrangigen Führungspersonen: 150 Euro plus MwSt.

 

Der Coach erhält als Fahrt-, Spesen- und Zeitkostenentschädigung für Anfahrten zum Ort des Coachings bei Strecken über zehn Kilometern von seinem Sitz eine Kostenpauschale von 1,00 Euro plus MwSt. pro Kilometer pro Sitzung bzw. pro Anfahrt.

 

E-Mail-Anfragen oder Telefonanfragen des Klienten an den Coach (die inhaltlich Coaching-Themen betreffen) werden entsprechend des Zeitaufwands für die Beantwortung bzw. das Gespräch honoriert. Einfache Terminabsprachen werden hierbei nicht berücksichtigt.

 

Die Rechnung oder Teilrechnungen kann der Coach schriftlich nach jeder Coaching-Sitzung, nach mehreren Sitzungen oder nach dem Gesamtprozess an den Auftraggeber stellen. Der Auftraggeber begleicht die Rechnung(en) mit einer Zahlfrist von je zehn Tagen. Die pünktliche Vergütung ist auch fällig, sofern das Coaching-Ziel nicht erreicht wurde.

 

§ 6 Haftungsbegrenzung

Der Coach haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt-Coaching-Prozesses begrenzt.

 

§ 7 Verschwiegenheit und Datenschutz gegenüber dem Auftraggeber

Der Coach unterliegt der Schweigepflicht. Er behandelt alle Informationen, die er über das Unternehmen vom Auftraggeber/Klient erhält, strikt vertraulich und gibt sie niemals an Dritte weiter.

 

§ 8 Vertragsdauer und Ausweitung des Geltungsbereichs

Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Coach gilt unbefristet und kann von beiden Parteien mit einer Frist von fünf Werktagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Schriftliche Nebenabreden (z. B. auch per E-Mail) zwischen Klient und Coach bedürfen immer der ausdrücklichen Zustimmung durch den Auftraggeber. Gerichtsstand ist der Ort, an dem das Coaching stattfindet (nicht der Hauptsitz des Auftraggeber-Unternehmens).